Offene Wunde des Ohres: Teil nicht näher bezeichnet
Kapitel XIX (S00–T98) — Verletzungen, Vergiftungen und bestimmte andere Folgen äußerer Ursachen.
Statt Codes nachzuschlagen: Diktara schlägt passende ICD-10-GM-Codes direkt aus dem Gespräch im Arztbrief vor.
Auf die Warteliste – 50 % im ersten JahrS01.30 ist der ICD-10-GM-Schlüssel für „Offene Wunde des Ohres: Teil nicht näher bezeichnet“. Der Code ist eine Verfeinerung der Kategorie S01.3 („Offene Wunde des Ohres und der Gehörstrukturen“) und beschreibt die Diagnose damit genauer. Als Endstelle ist der Code so spezifisch wie in dieser Systematik vorgesehen und damit direkt verwendbar.
Hinweis: Die hier gezeigte Bezeichnung entspricht dem amtlichen Titel der ICD-10-GM (Version 2017). Maßgeblich für die Kodierung ist stets die jeweils gültige amtliche Fassung; die Auswahl trifft die behandelnde Ärztin oder der behandelnde Arzt.
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Häufige Fragen zu S01.30
- Wofür steht der ICD-10-Code S01.30?
- S01.30 ist der ICD-10-GM-Schlüssel für „Offene Wunde des Ohres: Teil nicht näher bezeichnet“.
- Zu welchem Kapitel gehört S01.30?
- S01.30 gehört zu Kapitel XIX der ICD-10-GM (Verletzungen, Vergiftungen und bestimmte andere Folgen äußerer Ursachen, Bereich S00–T98).
- Wie kommt S01.30 in den Arztbrief?
- Klassisch schlagen Sie den Code nach und tragen ihn in die Dokumentation ein. Mit Diktara entsteht aus dem Patientengespräch automatisch der Entwurf – passende ICD-10-GM-Codes wie S01.30 stehen bereits hinter den dokumentierten Diagnosen und werden von Ihnen nur noch geprüft und freigegeben.