Anderenorts klassifizierte Krankheit, für die der Verdacht besteht, dass sie Folge einer medizinisch nicht indizierten ästhetischen Operation, einer Tätowierung oder eines Piercings ist
Kapitel XXII (U00–U99) — Schlüsselnummern für besondere Zwecke.
Statt Codes nachzuschlagen: Diktara schlägt passende ICD-10-GM-Codes direkt aus dem Gespräch im Arztbrief vor.
Auf die Warteliste – 50 % im ersten JahrU69.10 ist der ICD-10-GM-Schlüssel für „Anderenorts klassifizierte Krankheit, für die der Verdacht besteht, dass sie Folge einer medizinisch nicht indizierten ästhetischen Operation, einer Tätowierung oder eines Piercings ist“. Der Code ist eine Verfeinerung der Kategorie U69.1 („Sekundäre Schlüsselnummern für besondere administrative Zwecke“) und beschreibt die Diagnose damit genauer. Als Endstelle ist der Code so spezifisch wie in dieser Systematik vorgesehen und damit direkt verwendbar.
Hinweis: Die hier gezeigte Bezeichnung entspricht dem amtlichen Titel der ICD-10-GM (Version 2017). Maßgeblich für die Kodierung ist stets die jeweils gültige amtliche Fassung; die Auswahl trifft die behandelnde Ärztin oder der behandelnde Arzt.
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Häufige Fragen zu U69.10
- Wofür steht der ICD-10-Code U69.10?
- U69.10 ist der ICD-10-GM-Schlüssel für „Anderenorts klassifizierte Krankheit, für die der Verdacht besteht, dass sie Folge einer medizinisch nicht indizierten ästhetischen Operation, einer Tätowierung oder eines Piercings ist“.
- Zu welchem Kapitel gehört U69.10?
- U69.10 gehört zu Kapitel XXII der ICD-10-GM (Schlüsselnummern für besondere Zwecke, Bereich U00–U99).
- Wie kommt U69.10 in den Arztbrief?
- Klassisch schlagen Sie den Code nach und tragen ihn in die Dokumentation ein. Mit Diktara entsteht aus dem Patientengespräch automatisch der Entwurf – passende ICD-10-GM-Codes wie U69.10 stehen bereits hinter den dokumentierten Diagnosen und werden von Ihnen nur noch geprüft und freigegeben.